Dr. Med. R. Verfürth
Facharzt für Urologie und Medikamentöse Tumortherapie

Früherkennung für Mann und Frau

Früherkennungsuntersuchungen dienen der Vermeidung oder rechtzeitigen Erkennung urologischer Erkrankungen. Diese Erkranklungen können uns dann völlig unvermittelt in jedem Lebensalter treffen. Eine Vorsorgeuntersuchung solten Sie daher mindestens einmal im Jahr durchführen lassen.

Ein Schwerpunkt der Praxis ist die Früherkennung und Diagnose des Prostatakrebses.

Als gesetzlich Krankenversicherte erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse folgende Leistungen:

  • Ab dem 45. Lebensjahr: Abtasten des äußeren Genitales, Tastuntersuchung des End-darms und der Prostata
  • Mit Beginn des 50. Lebensjahres werden zusätzliche Krebsvorsorge-Untersuchungen zur Erkennung von Darmkrebs mit Hilfe von Testbriefchen durchgeführt.
  • Ab dem 55. Lebensjahr wird ein Darmkrebs-Screening mittels Darmspiegelung empfohlen.


Die Früherkennung für urologische Erkrankungen der Blase und der Nieren, wie z.B. Blasen- und Nierentumore werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen.

Die o.g. Vorsorgeuntersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, gibt es nun bereits seit einigen Jahrzehnten. Weitere sinnvolle und moderne Vorsorgemethoden wie den transrektalen Ultraschall der Prostata oder die Auswertung von Tumormarkern im Blut (PSA) werden zur Abschätzung des Prostatakrebsrisikos von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.

Wir bieten sie als private Vorsorge (zusätzliche Gesundheitsleistung) an. Bei Interesse finden Sie diese unter "zusätzliche Gesundheitsleistungen".

Gerne berate ich Sie, über die für Sie in Frage kommenden, sinnvollen Untersuchungen.

Urologische Früherkennung der Frau - geht denn das??

Ja, das geht. Urologen sind nicht ausschliesslich Männerärzte. Allerdings können wir bei der Frau, im Rahmen der Früherkennung, nur die private Vorsorge anbieten. Sie umfasst den Ultraschall der Nieren mit einer kompleten Urinuntersuchung und evt einem Suchtest auf Tumorzellen im Urin. Da auch diese Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden, sind diese selbst zu tragen. Wir beraten Sie gerne darüber.


Terminvereinbarung
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Zu den folgenden Zeiten empfangen wir Sie gerne nach vorheriger Vereinbarung
Montag: 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
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